Schadenmanagement über MEIN FUHRPARK

Ansprüche geltend machen mithilfe von Verkehrsrechtsbeistand

Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist im Allgemeinen dazu verpflichtet für entstandene Schäden aufzukommen. Hierunter fallen beispielsweise Reparatur- und Mietwagenkosten, mögliche Nutzungsausfallentschädigungen sowie Schmerzensgeld. Die Kosten für mögliche Gutachten übernimmt ebenfalls die Versicherung des Verursachers.

Für die Durchsetzung dieser Ansprüche ist es empfehlenswert, sich durch einen Verkehrsrechtsanwalt vertreten zu lassen. Hierbei steht Ihnen unsere Anwaltskanzlei gern unterstützend zur Seite. Im Falle der vollen Haftung und Eintrittspflicht des Unfallgegners als Schadensverursacher übernimmt die gegnerische Kraftfahrhaftpflichtversicherung auch die Kosten für den Anwalt.

Und so geht’s

Wenn Sie den Schalter „Anwaltskanzlei zur Schadenregulierung“ auswählen und die E-Mail absenden, meldet sich umgehend die Schadenregulierungsabteilung der Anwaltskanzlei Mingers bei Ihnen, um alle weiteren Fragen zu klären.

Die Kanzlei nimmt dann die Fäden in die Hand und steuert alle notwendigen Schritte, um Ihr Recht zu sichern. Ob das die Reparatur-, Gutachterkosten, Nutzungsausfall oder gar Schmerzensgeldansprüche sind. Mingers sorgt dafür, dass Sie ihr volles Recht durchsetzen.

Die Kanzlei holt sich dann das Geld von der gegnerischen Versicherung und zahlt es dann an Sie oder an die jeweiligen Akteure (Werkstatt, Gutachter u.a.) aus.

Info: Vollmacht zur Schadensregulierung

Vollmacht

hiermit erteile ich der Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Vollmacht in meinem Namen und Adresse den Schaden an meinem Fahrzeug zu regulieren.

Die Vollmacht gilt als Prozessvollmacht für alle Verfahren und für alle Instanzen, u.a. gem. §§ 81 ff. ZPO, §§ 302, 374 StPO, § 67 VwGO, § 73 SGG, sowie als Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung aller Art. Die Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf:

  • die Verteidigung und Vertretung in Straf- und Bußgeldsachen einschließlich aller Vorverfahren, sowie auf die Vertretung als Nebenkläger. Sie gilt auch für den Fall meiner Abwesenheit zur Vertretung gem. § 411 II StPO mit der ausdrücklichen Ermächtigung gem. § 233 I, 234 StPO; die Vertretung in sämtlichen Strafvollzugsangelegenheiten; die Stellung und Rücknahme von Strafanträgen; die Zustimmung gem. §§ 153 und 153a StPO sowie für die Stellung von Entschädigungsanträgen nach dem StrEG.
  • die Geltendmachung von Ansprüchen gegen etwaige Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer sowie zur Akteneinsicht in derartigen Verfahren.
  • die Empfangnahme und Aus- bzw. Freigabe von Geld, Urkunden, Sicherheiten und Wertsachen, insbesondere des Streitgegenstandes, von Kautionen, Entschädigungen und der vom Gegner, von der Justizkasse oder von anderen Stellen zu erstattenden Kosten und notwendigen Auslagen.
  • die Übertragung der Vollmacht ganz oder teilweise auf Andere. Die Kosten hierfür trägt die/der Unterzeichnende.
  • die Entgegennahme und das Bewirken von Zustellungen und sonstigen Mitteilungen, die Einlegung und die Rücknahme von Rechtsmitteln sowie die Erklärung des Verzichts auf solche (einschließlich des Verzichts nach § 147 FamFG), sowie die Erhebung und Rücknahme von Widerklagen – auch in Ehesachen.
  • die Beilegung des Rechtsstreits oder der außergerichtlichen Verhandlungen durch Anerkenntnis, Verzicht, Vergleich oder sonstige Einigung.
  • die Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen und die Vornahme einseitiger Rechtsgeschäfte insbesondere die Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen.

 

VOLLMACHT HERUNTERLADEN

Im KaroPartner Betrieb professionell Ihr Fahrzeug reparieren

Viele Autohäuser betreiben keine eigenen Karosserie- oder Lackierwerkstätten, weil diese Reparaturen sehr kompliziert sind und mit neuen Modellen und Antriebstechniken ständig neue Reparaturtechnologien benötigt werden. Kundenfahrzeuge werden von den Autohäusern oft zu spezialisierten Karo-Lack Unternehmen verbracht.

KaroPartner ist ein unabhängiges Netzwerk solcher Spezialbetriebe, die sich in dem Verbund das Ziel gesetzt haben, technologisch immer auf dem neuesten Stand der Technik zu sein. Die Betriebe sind allesamt herstellerzertifiziert. So wird nicht nur eine hohe Qualität der Reparatur, sondern auch eine kurze Reparaturzeit Ihres Fahrzeuges sichergestellt.

Und so geht’s

Wenn Sie den Schalter „Reparatur des Fahrzeuges“ auswählen, meldet sich zeitnah ein Schadensmanager/in von KaroPartner bei Ihnen.

KaroPartner übernimmt dann nach Absprache die Abholung des Fahrzeuges, die Bestellung eines Gutachters, Reparatur und auch den Rücktransport zurück zu Ihnen. Bei Bedarf erhalten Sie über die Ausfallzeit einen Leihwagen. Die Abrechnung mit den Versicherern können Sie selbst übernehmen oder über unseren Partner, die Anwaltskanzlei Mingers, steuern lassen.

Selbstverständlich können auch Eigen- und Kaskoschäden über KaroPartner zu günstigen Konditionen, speziell für Mein Fuhrpark Kunden, repariert werden. KaroPartner rechnet diese Schäden direkt mit Ihrer Kaskoversicherung ab, wenn Sie eine Abtretung erteilen.

Einen Leihwagen der Fahrzeugklasse A erhalten Sie im Kaskofall sogar kostenlos.

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Geben Sie Ihr Fuhrparkmanagement in gute Hände.
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