FACHARTIKEL

Unternehmerpflichten im Fuhrpark

04. August 2022

Autoflotte DriversCheck
Fahrerunterweisung und Führerscheinkontrolle – Digital & Überall.

Wer glaubt, dass ein gültiger Führerschein eines Mitarbeiters ausreicht, um eine Pflegekraft auf die tägliche Tour mit dem Auto zu schicken, kann sich rechtlich ganz schön viel Ärger einhandeln. Verantwortlichen drohen sogar Freiheitsstrafen. Wie man sich hier als Unternehmen oder als Fuhrparkverantwortlicher rechtmäßig verhält, wird in diesem Artikel erklärt.

Aber zuerst die rechtlichen Grundlagen:

“Fahren ohne Fahrerlaubnis“

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Fahrzeughalter anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Der Arbeitgeber darf mit dem „Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte beschäftigen (…) die im Führen des Fahrzeuges unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.“

Der Unternehmer hat Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.

Fahrerunterweisung – speziell bei E-Fahrzeugen

Die Grundlage für die Fahrerunterweisung ist die Gefährdungsbeurteilung. Denn eine Pflegekraft, die im engen Zeitkorsett bei jedem Wetter die vorgegebene Tour mit dem Auto fährt, hat durch Zeitdruck, Arbeitsbelastung und Ablenkung eine komplett andere Gefährdungslage wie ein Fahrer mit privatem Anlass. Speziell E-Fahrzeuge birgen aufgrund ihrer veränderten Fahreigenschaften und Geräuschentwicklung besondere Gefährdungen im Pflegealltag. Aus diesem Grund verlangt der Gesetzgeber, dass der Unternehmer – also auch der Pflegebetrieb – seine Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr auf diese Risiken per Unterweisung sensibilisiert. Viele Unternehmen greifen bei diesem Thema auf fertige Lernprogramme, sogenannte digitale Unterweisungen zurück, die mit einem Wissenstest abschließen. Im Vergleich zu einer Präsenzveranstaltung, bei der möglichst alle Mitarbeiter zur gleichen Zeit in einem Raum sein sollten, liegen die Vorteile einer Onlineschulung, die jeder durchführen kann wann es bei ihm betrieblich passt, auf der Hand.

Führerscheinkontrolle

Die Führerscheinkontrolle ist vermutlich der kritischste Punkt in bei diesen Unternehmerpflichten. Denn der Führerschein eines Mitarbeiters kann ganz schnell weg sein. Auf der Heimfahrt von einer Party angehalten werden oder eine rote Ampel übersehen reichen hier schon aus. Da ein Pflegemitarbeiter seinen Job riskiert, wenn er seinen Führerschein verliert, wird ihm rechtlich nicht zugemutet, dass er selbständig auf sein Unternehmen zugeht und den Führerscheinverlust meldet. Deshalb hat der Gesetzgeber die Arbeitgeber verpflichtet, die Führerscheine ihrer Mitarbeiter regelmäßig, mindestens aber zweimal im Jahr zu kontrollieren. Dies kann manuell durchgeführt werden, oder man verwendet ein Online Tool, dass die Aufgabe direkt an den Mitarbeiter weitergibt (s. Empfehlung unten) und erspart sich die mühsame Terminverwaltung und Nachhalterei.

Unternehmerpflichten Online erfüllen

Wer diese Pflichten recht einfach erfüllen möchte, kann dies mithilfe von Onlinetools umsetzen. Diese Systeme müssen nur mit wenigen Informationen von den fahrberechtigten MitarbeiterInnen gefüttert werden. Somit erinnern diese Systeme automatisch die MitarbeiterInnen per Mail oder SMS an die jeweils fälligen Führerscheinkontroll- oder Unterweisungstermine. In dem u.s. System müssen die MitarbeiterInnen für die Führerscheinkontrolle nicht mal mehr von der Tour abweichen, um beispielsweise den Führerschein auf Terminals zu legen, sondern können dies per eigener Handy-App unterwegs erledigen.

Mein Fuhrpark Tipps:
  • Pflegebetriebe sind vom Gesetzgeber verpflichtet, die Unternehmerpflichten im Fuhrpark zu erfüllen.
  • Unternehmerpflichten sind die halbjährliche Führerscheinkontrolle, die jährliche Fahrerunterweisung und die jährliche UVV-Sicherheitsprüfung der Fahrzeuge.
  • Info-Flyer mit ausführlichen Informationen zum Thema „Unternehmerpflichten im Fuhrpark“ anfordern unter info@meinfuhrpark.de
  • Empfehlung: Ein System, dass alle drei Pflichtaufgaben löst: Autoflotte DriversCheck
Geben Sie Ihr Fuhrparkmanagement in gute Hände.
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