FACHARTIKEL

Fuhrparkfalle: Fahrzeugrücknahme

06. Juli 2022

Leasingrückgabe mit Mein Fuhrpark – Hohe Nachzahlungen vermeiden

Kaum ein Thema ist so undurchsichtig und nervig wie die Rückgabe eines Fahrzeuges nach Leasingende. Solange man ein neues Fahrzeug beim gleichen Händler bestellt hat, verläuft die Rücknahme zumeist glimpflich. Aber wehe man wechselt die Marke, dann wird es sehr oft recht teuer.

Schadenskalkulation bei Rücknahme

Autohäuser haben in den letzten Jahren fast nichts mehr am Fahrzeugverkauf verdient. Deshalb ist die Leasingrücknahme, bei dem der Kunde keine Wahlmöglichkeit hat, ein gefundenes Geschäftsfeld bei dem man noch Ertrag machen kann. Nicht selten sind die kalkulierten Stundenverrechnungssätze für Leasingrücknahmeschäden höher als die normalen Werkstattsätze. Auch Teile werden nicht selten ohne die normalen Gewerbenachlässe verrechnet. Stundensätze liegen bei über 150 bis 200 Euro. So kommt es zu Schadenskalkulationen, die dem Fuhrparkverantwortlichen Unverständnis und manchmal sogar Tränen in die Augen treiben.

Was muss wirklich bezahlt werden?

Vielen fällt es oft schwer, auf solch technisch begründete Forderungen zu reagieren. Hier nun ein paar wichtige Hintergrundinformationen und Handlungsempfehlungen.

Welche Schäden dürfen verrechnet werden

Die Schadenskalkulation darf nur auf Minderwertbasis abgerechnet werden. Das bedeutet, dass die rückgebende Firma nicht die Reparaturkosten eines Schadens bezahlen muss, sondern nur den Betrag, um den sich ein Verkaufspreis des Fahrzeuges mindern würde. Ein Beispiel: Am vorderen Stoßfänger ist ein tiefer Kratzer. Das gesamte Teil müsste ausgetauscht werden. Die Reparaturkosten für eine komplette Reparatur würden ca. 750,- Euro betragen. Dieser Betrag ist nicht zu bezahlen, sondern lediglich der Betrag, um den sich der Wert des Fahrzeugs gemindert hat (Landgericht Frankfurt, Urteil vom 16.09.1997, Az. 2/8 S 79/97, 2-08 S 79/97). Das wäre an diesem Beispiel, abhängig von Fahrzeugalter und Laufleistung, ca. 300,- Euro. Hierbei dürfen einzelne Minderwerte nicht einfach aufsummiert werden, sondern müssen in ihrer Gesamtheit betrachtet werden.

Weiterhin darf nicht jeder kleine Kratzer als Schaden angerechnet werden. Normale Gebrauchsspuren dürfen im Fahrzeug sein. Gebrauchsspuren sind z.B. kleine Steinschläge oder leichte Schrammen in der Nähe des Kofferraumgriffs, Tankdeckels oder der Türgriffe. Durch die Benutzung von Waschanlagen können ebenfalls Kratzer an Dach und Klappen vorhanden sein. Leichte Einbeulungen an den Türen oder dem Seitenteil sind typische Gebrauchsspuren bei Benutzungen von Fahrzeugen im Betrieb, verursacht durch das Fahren im Stadtverkehr und bei knappen Parkmöglichkeiten. Auch solche Schäden sind keine übermäßige Abnutzung (siehe das Urteil des Landgerichts (LG) München I, Urteil vom 09.10.1996, Az. 15 S 9301/96). Entsprechendes gilt auch für Lackabplatzungen an den Türkanten.

Umgang mit solchen Rücknahmeforderungen

Wenn Sie hohe Schadenskalkulationen und damit verbundene Forderungen von Ihrem Händler erhalten, schalten Sie einen weiteren Fachmann, am besten einen eigenen Gutachter ein. Auch wenn das Autohaus-Gutachten von einem der bekannten Testorganisationen gemacht wurde, sind diese oft im Sinne des Autohauses ausgelegt. Ein neutraler Gutachter wird die Forderung für einen zweistelligen Betrag prüfen und oft dreistellige Nachlässe bewirken. Wer dieses Thema ganz komfortabel gestalten möchte, schaltet die Experten von MEIN FUHRPARK ein. Die holen das Fahrzeug vor Leasingrückgabe ab, bereiten die Schäden über Partnerwerkstätten zu Sonderkonditionen auf und bringen das Fahrzeug pünktlich zum Rückgabetermin zum Autohaus zurück. Damit spart sich der Betrieb viel Geld und hat weder Aufwand noch technische Diskussionen.

Fuhrpark-Tipps:
  • Die Leasingrückgabe ist ein lukratives Geschäftsfeld der Autohäuser, bei dem es oft nicht vorteilig für den Kunden zugeht.
  • Wenn Sie bei Rückgabe hohe Schadensforderungen erhalten, prüfen Sie ob Minderwerte oder Reparaturkosten angesetzt sind.
  • Achten Sie darauf das Minderwerte nicht aufaddiert werden dürfen. Die Schäden müssen in der Gesamtheit betrachtet werden.
  • Schalten Sie bei Bedarf einen neutralen Gutachter ein, der spart oft deutlich mehr ein als er kostet.
  • Kontaktieren Sie uns direkt für weitere Infos zum Thema
Geben Sie Ihr Fuhrparkmanagement in gute Hände.
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